Riester – Altersvorsorge

Die Riester-Rente erfreut sich als Produkt zur Vorsorge im Alter größter Beliebtheit.Obwohl es bei Einführung der Riester-Rente überhaupt nicht so aussah, dass diese staatlich geförderte Altersvorsorge einmal ein echtes Erfolgsmodell werden würde, änderte sich dies schnell, als die staatliche Förderung die höchste Stufe erreichte. Inzwischen bilden zwölf Millionen Menschen in Deutschland mit einer Riester-Rente eine finanzielle Vorsorge, um später im Ruhestand frei von finanziellen Sorgen leben zu können. Zur privaten Vorsorge fürs Alter stehen insgesamt sechs verschiedene Riester Produkte zur Auswahl.

Die Riester-Rente ist ein Produkt zur Bildung einer privaten Vorsorge fürs Rentenalter. Die Riester-Rente wurde von der Politik eingeführt, um eine Altersarmut der Empfänger der gesetzlichen Rente vorzubeugen. Schon seit einigen Jahren müssen immer weniger Beitragszahler die gesetzlich garantierte Rente für immer mehr Rentner finanzieren.

Dieses Ungleichgewicht wird sich in den kommenden Jahren noch weiter vergrößern, so dass die Rentenhöhe im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoarbeitseinkommen in Zukunft deutlich geringer ausfallen wird. Die Riester-Rente soll dem entgegenwirken und dazu beitragen, dass der  gewohnte Lebensstandard auch im Ruhestand weiter beibehalten werden kann. An jedem abgeschlossenen Riester-Vertrag beteiligt sich der Staat mit Förderungen, Zulagen und Steuererleichterungen. Die staatliche Förderung erhalten allerdings nur die Personen, welche einen zertifizierten Riester-Rentenvertrag abgeschlossen haben. In dem jeweiligen Riester-Vertrag muss beispielsweise garantiert werden, dass dem Sparer beim Erreichen des Rentenalters die eingezahlten Beträge in voller Höhe sowie die staatlichen Zulagen ausgezahlt werden. Der Vertrag muss eine Zusage für eine lebenslange Rentenzahlung sowie einen Zahlplan beinhalten. Finanzielle Leistungen aus dem Riester-Vertrag dürfen frühestens ab Erreichen des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Die Kosten für den Abschluss des Riester-Rentensparvertrages müssen mindestens auf fünf Jahre verteilt werden. Es muss dem Riester-Sparer vertraglich garantiert werden, dass zu Beginn der Auszahlungen einmalig ein Betrag von maximal 30 Prozent der Gesamtsumme entnommen werden darf. Allerdings ist ein Zertifikat keine Garantie für eine hohe Rendite.